Arbeitsamt: Selbstständig statt arbeitslos

Selbstständig statt arbeitslos

Gründungszuschuss durch das Arbeitsamt – Jobcenter

Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit mit einem Gründungszuschuss vom Arbeitsamt – Jobcenter für ALG I und Bürgergeld. Network Marketing kann hierbei eine ganz besondere Rolle spielen. Doch Vorsicht; die Vorbehalte können immer noch sehr unterschiedlich geprägt sein. Es gibt berechtigte Kritik an der Vorgehensweise einiger Gründer und der Präsentation ihres Geschäftsvorhabens.

Die Förderung von Existenzgründungen aus der Arbeitslosigkeit kann mit einem Gründungszuschuss unterstützt werden. Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbstständigen hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, haben zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Ein direkter Übergang von einer Beschäftigung in eine geförderte Selbstständigkeit ist nicht möglich. Der Gründungszuschuss wird geleistet, wenn der Arbeitnehmer bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit Anspruch auf Entgeltersatzleistungen hat oder in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme nach dem SGB III  beschäftigt war.

Bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit müssen Gründerinnen und Gründer über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen verfügen. Außerdem müssen sie die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen. Bei begründeten Zweifeln an diesen Kenntnissen und Fähigkeiten  kann die Agentur für Arbeit oder Jobcenter die Teilnahme an Maßnahmen zur Eignungsfeststellung oder zur Vorbereitung von Existenzgründungen verlangen.

Eine Fachkundige Stelle muss das Existenzgründungsvorhaben begutachten und die Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen. Wir als Berufsverband Network Marketing (BVNM) erfüllen die erforderlichen Kriterien als Fachkundige Stelle und erstellen in Zusammenarbeit mit Ihnen einen individuellen Finanzplan /  Businessplan, die Retabilitäts- und die Liquiditätsberechnungen.

Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen geleistet. Für sechs Monate wird der Zuschuss in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und 300 € monatlich zur sozialen Absicherung gewährt. Für weitere sechs Monate können 300 € pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.
Geförderte Personen haben ab dem Monat, in dem sie das 65. Lebensjahr vollenden, keinen Anspruch auf einen Gründungszuschuss. Eine erneute Förderung ist nicht möglich, wenn seit dem Ende einer Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit noch nicht 24 Monate vergangen sind.
Bereits bewilligte Förderungen mit Überbrückungsgeld oder Existenzgründungszuschuss bleiben von den Änderungen unberührt.
Die Dauer des Anspruchs auf Arbeitslosengeld mindert sich (in den ersten neun Monaten der Förderung) um die Anzahl von Tagen, für die ein Gründungszuschuss gezahlt wurde.
Weitere Informationen, auch zu den begleitenden Hilfen im Rahmen des Europäischen Sozialfonds, erhalten Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Agentur für Arbeit. gründungszuschuss arbeitsamt

Wege aus der Arbeitslosigkeit in die Selbstständigkeit

Wir möchten Ihnen hier zwei unterschiedliche Konzepte vorstellen. Da die traditionellen Arbeitsplätze heute nicht mehr sicher sind, ist es auf der einen Seite ratsam geworden, vorsorglich weitere Einkunftsquellen für den Lebensunterhalt zu öffnen – möglichst noch vor einer unerwarteten Entlassung in die Arbeitslosigkeit.
Sollte dieser Zustand schon Realität sein, so gibt es Wege aus der Arbeitslosigkeit. Ein Weg heißt für uns „Freies Unternehmertum“ im Network Marketing. Angesichts der prekären Arbeitsverhältnisse wagen immer mehr Frauen und Männer den Sprung in die Selbstständigkeit und haben sich zum eigenen Chef gemacht.

Das Durchhaltevermögen ist groß, Geschäftsaufgaben unterstützt durch Bildungsangebote selten. Der Schritt in die Selbstständigkeit kann für Arbeitslose eine Alternative sein. Statt Stellenangebote zu studieren, werden Arbeitslose ihr eigener Chef. Allerdings ist vor der Firmengründung eine gute Beratung und Information ratsam: Je gründlicher und zielgerichteter die Vorbereitungsphase, desto höher die Chance eines erfolgreichen Verlaufs der Selbständigkeit.

Unterlagen

Für die Antragstellung bei der Agentur für Arbeit müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

• Kurzbeschreibung des Existenzgründungsvorhabens zur Erläuterung der Geschäftsidee = Businessplan, Rentabilitäts- und Liquditätsberechnungen. Daraus wird ein Aktivitäten-Plan für die Gründer abgeleitet.
• Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung
• Anmeldung der selbständigen Tätigkeit beim Gewerbeamt (für gewerbliche Berufe) bzw. beim Finanzamt (für freiberufliche Tätigkeiten)
• ggf. notwendige Genehmigung oder Zulassung für bestimmte Gewerbe (z.B. IHK) im Network Marketing nur selten anzutreffen.

Fachkundige Stellungnahme

Der BVNM unterstützt Gründerinnen und Gründer, die einen Existenzgründungszuschuss beantragen, bei der Erstellung eines überzeugenden Konzepts und erstellt die fachkundige Stellungnahme zur Vorlage bei der Agentur für Arbeit. Wir erarbeiten mit Ihnen die dafür notwendigen Unterlagen. Wir prüfen mit Ihnen die persönlichen und fachlichen Voraussetzungen des Gründers und vor allem über die finanzielle und wirtschaftliche Tragfähigkeit des geplanten Unternehmens.
Für die Tragfähigkeitsbescheinigung erstellen und prüfen wir dann mit Ihnen gemeinsam auf Grundlage eines erstellten Finanzplans, ob das geplante Vorhaben wirtschaftlich tragfähig ist. Wenn alles gewissenhaft erstellt wurde, sollte die Agentur für Arbeit den Antrag auch bewilligen. Eine Garantie dafür gibt es allerdings nicht.

Unsere Empfehlung zur Stellungnahme

Eine Tragfähigkeitsbescheinigung durch den Bundesverband Network Marketing (BVNM) als Fachverband kann unbürokratisch bei der Existenzgründung helfen. Die Erstellung und Beurteilung der Unterlagen erfolgt nach den Kriterien des Network Marketing und kann daher in einigen wesentlichen Punkten vereinfacht werden. Z.B. Konkurrenz- und Standortanalyse haben im NM eine andere Bedeutung. Dieses wird oftmals bei den traditionellen Einrichtungen und Beratern übersehen. Weiterhin halten wir die prognostizierten Umsatz-Zahlen und zukünftigen Gewinn für die ersten drei Jahre realistisch nachvollziehbar. Der Vergütungsplan wird auf Kunden- und direkte Partnerumsätze reduziert. Dieses gilt auch bei vielen Förderstellen.

Für eine fachkundige Stellungnahme, für Ihre Arbeitsagentur, berechnen wir bundesweit für Mitglieder einen vorab vereinbarten Pauschalbetrag ab 60 Euro.

Anforderungen an den Businessplan oder Finanzplan

In letzter Zeit haben uns viele Anfragen zum Thema Existenzgründung und insbesondere zu Fördermöglichkeiten erreicht. Dabei wurde uns immer wieder die Frage gestellt, welche Inhalte ein Existenzgründungskonzept haben muss, um den Anforderungen zu genügen.
Da der Businessplan ein individuelles, auf den berufsbiographischen Hintergrund einer Einzelperson abgestimmtes Dokument ist, können wir keinen Standard-Businessplan anbieten, in dem jeweils nur der Name ausgetauscht werden muss. Wir haben aber eine umfangreiche Liste aller relevanten Fragen zusammengetragen, die im Rahmen eines Businessplanes erörtert werden müssen.
Dieses Konzept, das Mitglieder downloaden können, ist ein guter Leitfaden für die Erstellung eines förderungswürdigen Businessplanes.

Tipp: Gespräch mit der Agentur für Arbeit – Jobcenter

Bevor Sie mit dem Arbeitsamt über Ihre geplante Selbstständigkeit im Network Marketing sprechen, nehmen Sie mit uns Kontakt auf. Gerne geben wir Ihnen hilfreiche Informationen zur Gesprächsführung mit den Mitarbeitern vom Jobcenter. Darüber geben wir gerne telefonische Auskunft.

Prüfen Sie weiterhin mit Hilfe unserer Checkliste, ob das Unternehmen mit dem Sie Gründen wollen, für eine seriöse Selbständigkeit auch wirklich geeignet ist.

Alle Angaben ohne Gewähr
Aktuelle Informationen immer direkt bei der Bundesagentur für Arbeit erfragen. Sprechen Sie nur über Ihre Idee einer Selbstständigkeit – Network Marketing Unternehmen sind immer als Lieferanten zu sehen, die als solche auch so behandelt werden sollten. Laut unserer Statistik und Auswertung können wir behaupten, dass mit dem BVNM eine hohe Erfolgsquote bei den Gründern und Gründerinnen bisher erzielt wurde.

Um so professioneller wir mit den Gründern und der Agentur für Arbeit zusammenarbeiten, um so besser wird die Quote bei der Gründung aus der Arbeitslosigkeit. Das wiederum fördert den Ruf des Network Marketing im allgemeinen, zum Vorteil für ALLE.

Steuererstattung vom Finanzamt als Startkapital

Wer Anspruch auf Arbeislosengeld hat, hat auch Anspruch auf eine Steuererstattung. Dazu haben wir einen eigenen Beitrag geschrieben. Network Marketing & Steuern – Erstattung rückwirkend aus den letzen vier Jahren der Berufstätigkeit. Das können einige Hunderter oder einige Tausend Euros sein. Mitgliedern helfen wir mit unseren Kooperationspartnern bei der Erstellung der Unterlagen. Einfach und schnell. Nach vier Wochen kann das Geld schon auf dem Konto sein. Weiterlesen „Steuererklärung Network Marketing

Weiterführende Informationen zur Existenzgründung im Network Marketing kann hier abgerufen werden.

Wer benötigt eine fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit seines Gründungsvorhabens? Eine gute Aufstellung darüber ist zu finden beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. Fachkundige Stellungnahme bzw. Tragfähigkeitsprüfung

Disclaimer: Wir müssen an dieser Stelle nochmals die Erklärung abgeben, dass der Verband, noch die Mitarbeiter keine Rechtsberatung oder Steuerberatungen durchführen. Die Inhalte unserer Internetseite – vor allem die Rechtsbeiträge – werden mit größter Sorgfalt recherchiert. Dennoch kann der BVNM keine Haftung für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der bereit gestellten Informationen übernehmen. Die Informationen sind insbesondere auch allgemeiner Art und stellen keine Rechtsberatung / Steuerberatung im Einzelfall dar. Zur Lösung von konkreten Rechts- und Steuerfällen konsultieren Sie bitte unbedingt einen Rechtsanwalt oder einen Steuerberater ihres Vertrauens.