Gewerbeanmeldung: Network Marketing

Gewerbeanmeldung ist wichtig

Gewerbeanmeldung im Network Marketing. Das Geschäft kann beginnen.

Die wichtigste Frage, die gestellt werden sollte, ist die nach der Gewerbeanmeldung.

Gemäß der Gewerbeordnung § 14 GewO muss immer ein Gewerbe angemeldet werden, wenn mit der Tätigkeit im Network Marketing begonnen wird. Die Gewerbeanmeldung sollte spätestens 14 Tage nach Aufnahme der Tätigkeit vorgenommen werden. Dies gilt auch für einen geplanten Nebengewerbe, der neben einer hauptberuflichen Tätigkeit, begonnen wird. Wir sprechen im Network Marketing von einer nebenberuflichen Geschäftsaufnahme.

Gewerbeanmeldung immer erforderlich

Die Höhe der Einnahmen und der zeitliche Umfang spielen in der Regel keine Rolle, wenn die Tätigkeit dauerhaft und auf Gewinnerzielung angelegt ist. Eine Gewinnerzielung im Network Marketing ist dem Vorhaben immer zu unterstellen. Die Tätigkeit ist gewerblich und somit anmeldepflichtig. Jede/r angehende selbstständige UnternehmerIn trägt selber die Verantwortung und muss allen gesetzlichen Pflichten nachkommen. Für das Risiko der Nichtanmeldung und der daraus resultierenden Folgen (Bußgelder und Nachzahlungen) muss dafür gerade stehen, wobei vermeintliche Unwissenheit nicht helfen kann.

Die Kosten

Die Kosten für eine Gewerbeanmeldung sind je nach Region, Stadt, Bezirk unterschiedlich geregelt. Auskunft darüber gibt das Gewerbeamt, Ordnungsamt oder Rathaus am eigenen Wohnsitz.

Das Finanzamt meldet sich von ganz alleine

Nach der Gewerbeanmeldung erhält man, einen Fragebogen vom Finanzamt zugesandt. Diesen sollte jeder sorgfältig ausfüllen und die zukünftigen Einkünfte aus der selbstständigen Tätigkeit realistisch Angeben. Die Erträge im Network Marketing können sich in den ersten Geschäftsjahren eher gering darstellen. Nach dem Ausfüllen des Fragebogens, erhält man vom Finanzamt automatisch eine Steuernummer zugewiesen.

Die Merkmale einer gewerblichen Tätigkeit ergeben sich aus §15 Absatz 2 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) Zulassungsbeschränkungen sind uns im Bereich des Network Marketing nicht bekannt. Ausnahmen könnte es geben, wenn es sich um Finanzberatungen, Versicherungsgewerbe oder Immobilien handeln sollte.

Unternehmertum

Von diesem Zeitpunkt an kann, jeder Unternehmer und jedes Unternehmen, für betriebliche Anschaffungen, die Vorsteuer beim Finanzamt geltend gemacht werden, es sei denn, man möchte sich für eine sogenannter „Kleinunternehmer“ Regelung entscheiden.

Kleinunternehmerregelung

Gemäß § 19 UStG wird bei einer Besteuerung von Kleinunternehmern keine Mehrwertsteuer erhoben. Ein Kleinunternehmer berechnet auf seinen Rechnungen mit Hinweis auf § 19 UStG keine Mehrwertsteuer aus. Damit kann aber auch für eingehende Rechnungen die MwSt. nicht gegengerechnet und in Abzug gebracht werden. Diese Regulierung gilt ausschließlich für diejenige, deren Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr EUR 22.000,- nicht übersteigt und im laufenden Kalenderjahr ein Umsatz von maximal EUR 50.000,- erwartet wird.

Ob man von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch machen will gibt man gegenüber dem Finanzamt in dem Fragebogen an. Wir vom Verband empfehlen zu Beginn einer Selbstständigkeit die Kleinunternehmerregelung, weil die Investitionen doch zu beginn sehr überschaubar sind und die steuerlichen Belastungen damit auch nur gering ausfallen. Das kann sich im Laufe der Tätigkeit ändern und sollte dann neu überlegt werden.

Wer noch mehr über die Vorteile von einem Kleingewerbe oder auch der Kleinunternehmerregelung wissen möchte, kann sich auf dieser Webseite sehr gut informieren. Weitere interessante und aktuelle Themen zur Gewerbeanmeldung werden dort bereitgestellt. Besonders wichtig für den nebenberuflichen Einstieg im Network Marketing immer zu empfehlen. Im Zuge einer Existenzgründungsberatung stehen wir unseren Mitglieder auch mit Businessplan, Rentabilitätsberechnung und fachkundiger Stellungnahme für das Jobcenter / Agentur für Arbeit an Ihrer Seite.

Immer korrekt handeln

Diejenige, die kein Gewerbe, entgegen der Pflicht aus § 14 GewO, angemeldet haben und demzufolge gleichwohl keine diesbezügliche Steuernummer erhalten haben müssen ungeachtet dessen ihre Einkünfte aus dem Network Marketing in ihrer vertraulichen Steuererklärung angeben, widrigenfalls kann man sich strafbar machen.

Steuererklärung

In einem weiteren Beitrag geben wir allen Existenzgründern und Existenzgründerinnen den Hinweis auf eine Steuererstattung vom Finanzamt, sofern noch keine Lohnsteuerberechnung vorgenommen wurden. Hier geht es zum Beitrag. Dieser Ablauf kann als Eigenkapitalbeschaffung eingesetzt werden. Mitglieder profitieren von unseren Erfahrungen.

Krankenversicherung

Nun stellt sich noch die Frage, welche Auswirkung eine Gewerbeanmeldung auf die Beiträge der GKV – Gesetzlichen Krankenversicherung haben. Diese werden zukünftig auf den zu erwartenden Verdienst berechnet und das kann teuer werden. Hierzu weitere Informationen lesen.

6 Gedanken über “Gewerbeanmeldung: Network Marketing

  1. Wieso zahlt man Gewerbesteuer in einer Stadt, obwohl die Umsätze im Network-Marketing keinesfalls der Stadt zugeteilt sind, sondern sich in ganz Deutschland oder gar Ausland umsetzen. Das Internet hat doch nichts mit Gewerbesteuer zu tun. Hinzu kommt noch der IHK Betrag, obwohl man hiervon im Network-Marketing nichts in Anspruch nimmt, geschweige denn etwas davon hat. Das ist eher was für Betriebe , die den Umsatz vor Ort generieren.

    Wieso zahlen eigentlich Freiberufler keine Gewerbesteuer? Ich finde man sollte mal überdenken, das Online-Marketing eigentlich ein Freiberuflicher Status ist und nicht als Selbstständig mit Gewerbesteuer zu behandeln ist.

    Ich bin für die Abschaffung der Gewerbesteuer und IHK Austritt im Bereich Network-Marketing.

    1. Hallo Christian,

      bei vielen Punkten müssen wir Dir Recht geben. Änderungen wären sicher von Vorteil.
      Doch jeder muss sich an die z.Zt. geltenden Gesetze und Rechtsprechung ausrichten.

      Besteuert wird immer am Sitz des Unternehmens und nicht jeder muss gleich Gewerbesteuer bezahlen.
      Daher haben Amz und Co. hier in Deutschland keinen Firmensitz.

      Einzelunternehmer, auch Gesellschafter von Personengesellschaften dürfen die gezahlte Gewerbesteuer ganz oder überwiegend auf ihre Einkommensteuer anrechnen lassen: Solange der Gewerbesteuer-Hebesatz der Gemeinde nicht über 380 % liegt, ist die Gewerbesteuerlast in der Summe kostenneutral.

      Steuern beim Einzelunternehmen: Selbständige erhalten keinen Lohn. Da sie aus dem entnommenen Gewinn ihr Einkommen bestreiten, unterliegen sie der Einkommensteuer. Bei Kapitalgesellschaften wäre diese „Lohnsteuer“ die Körperschaftssteuer, die auf die Gewinne erhoben wird.

      Die IHK – Industrie und Handelskammer ist für Industrie und Handel zuständig. Sobald eine Gewerbeanmeldung vorliegt, wird die Zuständige IHK durch die Gemeinde darüber automatisch informiert. Dazu gibt es für das Handwerk die Handwerkskammer. Uns ist bekannt und verfolgen auch die laufenden Auseinandersetzungen zu den IHK Beiträge und sind immer wieder in der Diskussion. Bisher nur durch Einzelerfolge und individuelle Verhandlungen, konnten Unternehmen die Beitragslast ganz oder teilweise reduzieren.

      Bei unseren Existenzgründern gibt es von uns wertvolle Hinweise, wie man von den IHK Beiträge befreit werden kann. Das betrifft aber nur die Gründungen.

      Wer sich als Freiberufler selbstständig macht, braucht keine Gewerbesteuer zahlen. Das ist richtig. Die Frage allerdings ist, wer überhaupt als Freiberufler gilt. In der Praxis ist es so, dass Du nicht selbst entscheiden kannst, ob Du den Status „Freiberufler“ erhältst. Das muss immer im Einzelfall geprüft werden. Doch niemand sollte sich unnötige Sorgen machen, wer keine Gewerbesteuer bezahlt, bezahlt Einkommenssteuer. Wie man das Kind beim Namen nennt, ist dabei egal. Wird die Gewerbesteuer abgeschafft, wird es eine andere Steuer geben. Und damit wurde unterm Strich mal wieder gar nichts abgeschafft.

      Hier nur ein kleines Beispiel zur allgemein Bekannten Sektsteuer: Die Schaumweinsteuer wurde 1902 vom Reichstag zur Finanzierung der kaiserlichen Kriegsflotte eingeführt, weil „bei einer so starken Steigerung der Ausgaben für die Wehrkraft des Landes auch der Schaumwein herangezogen werden muss“ So ist es zu lesen. Vermutlich befinden wir uns noch immer in der gleichen Situation. Wir haben gehört, dass die „Gorch Fock“ sich noch immer in einem möglichen Kriegszustand befindet. Zumindest was die Kosten der Instandsetzung angeht. Ok, Schertz bei Seite. Machen wir seriös weiter.

      Network Marketing ist nach unserer Ansicht und Auffassung kein Online-Marketing. Daher kann es dazu keine Gleichstellung geben. NM ist Handel mit Waren und Dienstleistungen. Online Marketing ist Werbung und Propaganda, um den Handel und Dienstleistungen zu beleben.
      Die IHK Beiträge werden wir abschaffen und auf den BVNM Bundesverband Network Marketing umleiten. Dann haben wir nur Gewinner.

      Herzlichen Gruss vom
      BVNM Service Team

  2. Hallo,
    wie sieht es mit einer Betriebshaftpflichtversicherung o.ä. aus?
    Gibt es inzwischen speziell auch auf Networker zugeschnittene Angebote? (Vielleicht wäre dies auch für den BVNM interessant, so dass Mitglieder vielleicht entsprechende Vergünstigungen bekämen.)
    Gibt es bereits vom BVNM Empfehlungen?

    Vielen Dank im Voraus und herzliche Grüße
    Maria G.

    P.s. Die Bewertungsfunktion ist nicht gut verständlich dargestellt.

    1. Hallo Marylin, vielen Dank für diesen interessanten Hinweis.
      Wir werden die Anregung aufgreifen und uns darüber Gedanken machen, was das Beste für unsere Mitglieder sein könnte.
      Auf unserer Webseite wird es dann etwas darüber zu finden geben.
  3. Hallo, meine Frau macht Network Marketing für PM_International AG seit August 2020. Als ich ein Formular für Wohngeld ausfüllen sollte kommt der Frage ob was sie macht Gewerbebetrieb oder selbständige Arbeit ist. Verstehe ich diese Seite richtig, das ich Gewerbebetrieb ankreuzen sollte, oder sollte ich selbständige Arbeit/Freiberuflich wählen, da sie noch gar kein Gewerbe angemeldet hat? (Sie wurde, glaube ich, auch gar nicht informiert das sie das machen müsste). (Ich mach das übrigens für sie weil ihr Deutsch noch nicht so gut ist). Muss sie unbedingt ein Gbr oder so was schnellst möglich anmelden oder doch nicht?
    1. Hallo Kolya Schweppe, vielen Dank für diese wichtige Frage. Da wir keine speziellen Rechts-, noch Steuerfragen beantworten dürfen, können wir nur auf Grundsätzliches eingehen. Wer eine haupt- oder nebenberufliche Gewerbetätigkeit mit einer Gewinnabsicht betreiben möchte, muss nach deutscher Gesetzgebung bei seinem Gewerbeamt vor Ort eine Gewerbeanmeldung, vor der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, anmelden. Leider wird das oftmals verschwiegen, damit die Entscheidungsfindung, in einem Network Marketing Unternehmen zu starten, erleichtert wird. Doch wird nicht sofort bei der Antragsstellung darauf hingewiesen, dass auch eine Gewerbeanmeldung erforderlich ist, kommt es unweigerlich zu Problemen. Ein solches Verhalten wirkt sich zwangsläufig negativ auf das Vertrauensverhältnis zum Sponser oder zur Sponsorin aus. Daher müssen alle im Network Marketing tätigen Selbstständigen darüber aufklären, dass ein Gewerbe anzumelden ist. Gewerbeanmeldung Network Marketing

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