Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) zur Heranführung an die Selbständigkeit im Network Marketing!
Mit dem Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) nach §45 Abs.1 Satz 1 Nr. 4 SGB III-MAT kannst Du zwar keine Weiterbildung finanzieren, aber ein Coaching oder andere Qualifizierungen. Mit dieser Art von Maßnahmen kannst Du Deine Chancen auf eine erfolgreiche Existenzgründung aktiv verbessern.
Mit dem AVGS-Gutschein sichert Dir die Agentur für Arbeit beziehungsweise das Jobcenter zu, dass die Kosten für diese Maßnahme übernommen werden – vorausgesetzt, Du erfüllst die Voraussetzungen, die auf dem AVGS vermerkt sind.
⊗ 100% individuelles Einzelcoaching
⊗ 100% Förderung ohne Eigenbeteiligung
⊗ Ziel: Unternehmerführerschein
Für Deine Sicherheit, arbeiten wir mit einem bundesweit zertifizierten Bildungsträger zusammen!
Informationspakete
Hier findest Du als Download für Dich vorbereitete Unterlagen für eine erfolgreiche Antragstellung. Beachte die Schritt für Schritt Anleitung sehr sorgfältig und werde aktiv.
Kooperationspartner
Für die Abwicklung der Fördermittel zum Gründercoaching, haben wir uns einen Partner mit ins Boot genommen. Der Beratungsdienst Paulisch unterstützt bei der Antragsstellung und rechnet die Kosten mit der Förderstelle ab. Weitere Hinweise dazu in den Informationsunterlagen.
Wer hilft weiter?
Falls Du noch unsicher sein solltest, ob für Dich ein Bildungsgutschein oder ein AVGS-Gründungsgutschein infrage kommt: Vereinbare ein Beratungsgespräch bei Deiner Vermittlungsfachkraft oder informieren Dich weiter über die Voraussetzungen und Rahmenbedinungen des AVGS.