Network Marketing ist legal & illegal

Network Marketing ist legal & illegal

Network Marketing in Abgrenzung zu so genannten Schneeballsystemen kann es sich um legale und auch illegale Angebote handel.

Wichtiger Hinweis: Die Veröffentlichung der folgenden Inhalte stellt keine Rechts- bzw. Steuerberatung dar und begründet kein Mandatsverhältnis. Der BVNM als Bundesverband bietet keine Rechts- bzw. Steuerberatung im Einzelfall an und übernimmt keine Haftung für die Korrektheit, Aktualität und Vollständigkeit der dargestellten Inhalte. Gerne Empfehlen wir zugelassene Stellen für die jeweiligen Bereiche.

Network Marketing wird oftmals mit so genannten „illegalen Schneeballsystemen“ verwechselt. 

Dieses landläufige Missverständnis führt dazu, dass Networker* immer wieder mit dem Einwand konfrontiert sind, ihr Geschäft sei zumindest anrüchig, wenn nicht gar illegal. Um diese immer wieder kehrende und zumeist emotionale Argumentation zu versachlichen, stellen wir Ihnen hier die sechs wesentlichen Erkennungsmerkmale illegaler Vertriebssysteme vor. Bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf, sollten Sie auf „Geschäftsgelegenheiten“ angesprochen werden, die diese Merkmale aufweisen. Treffen diese Merkmale auf Geschäftsangebote zu, dann sind diese aus der heutigen Sicht der Gesetzgebung illegal und somit nicht legal. Weil die Bezeichnung Network Marketing kein geschützter Begriff ist und die Tätigkeit des Unternehmens damit klar abgrenzt, kann es zu fatalen Missverständnissen kommen und die Grenzen zwischen legalen und illegalen Angeboten verschwimmen.

Die hier aufgeführten Punkte weisen auf ein illegales Geschäftsgebaren hin und sollten beachtet werden. Auch Sie als Vermittler* können bei einer erkannten Straftat in die persönliche Haftung genommen werden und verklagt werden. Achten Sie daher immer darauf, dass Sie sich auf der legalen Seite mit Ihren Partnern befinden:

  1. Produkte werden innerhalb der Struktur zu einem jeweils höheren Preis weiterverkauft. Sollen Sie Waren von einem Geschäftspartner erwerben und nicht direkt vom Unternehmen, könnte dies ein Schneeballsystem sein. Die Handelsspanne für den „letzten“ Geschäftspartner, der das Produkt an einen Endkunden außerhalb einer solchen Vertriebskette vermarkten soll, ist entsprechend gering, wenn er/sie überhaupt noch eine konkurrenzfähige Ware im Sinne des Preis-Leistungsverhältnis anzubieten hat. Die Einzigen, die von solchen System profitieren, sind die Initiatoren. Man könnte diesen Ablauf auch gleichsetzen mit den uns so vertrauten und herkömmlichen Handelsketten oder dem Multi-Level-Marketing (MLM). Doch das ist wieder ein anderes Thema.
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  2. Ihnen werden nur dann Rabatte auf den Wareneinkauf gewährt, wenn Sie neue Geschäftspartner gewinnen. Werden Ihnen nur dann Rabatte auf Waren (z.B. Waren zum Einkaufspreis) gewährt, wenn Sie selbst neue Partner ins Geschäft bringen, sollten Sie von dieser Geschäftsgelegenheit Abstand nehmen. Bei legalen Angeboten stehen Ihnen immer und sofort die Rabatte zu.
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  3. Sie erhalten auf die ledigliche Anwerbung neuer Geschäftspartner Prämien bzw. diese werden Ihnen versprochen. Diese sogenannten Kopfprämien sind durch den § 16 UWG als progressive Kundenwerbung dokumentiert und in Deutschland kaum zulässig und könnten damit illegal sein. Keine Probleme und damit legal ist die Bezahlung von Vermittlungsprovisionen auf den Verkauf von Produkten.
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  4. Der Großteil der Umsätze wird nicht durch die Kernprodukte des Unternehmens erzielt, sondern durch Zusatzangebote wie Seminare und Schulungsunterlagen. Wenn nicht die Produkte des Unternehmens, sondern der Verkauf von z.T. maßlos überteuerten Schulungsveranstaltungen und damit verbundenen Unterlagen im Vordergrund des Geschäftsmodells stehen, dann sollte Vorsicht geboten sein.
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  5. Es besteht die Verpflichtung neue Geschäftspartner zu werben. Network Marketing ist eine Weiterentwicklung des klassischen Direktvertriebs. Direktvertrieb zeichnet sich dadurch aus, eine Ware von einem Hersteller über einen Geschäftspartner an einen Endkunden zu verkaufen. Die Handelsspanne zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis ist der Umsatz des Verkäufers. Das Partner-Unternehmen sollten diesen Verkauf an Endkunden ermöglichen. Als Geschäftspartner im NM steht es Ihnen frei, Ihre Einkünfte über diesen Weg des Warenverkaufs zu erzielen oder zusätzlich über den Aufbau neuer Geschäftspartner an deren Umsätzen prozentual beteiligt zu werden. Schreibt das Unternehmen jedoch einen solchen Aufbau neuer Geschäftspartner vor, ist von einer solchen Geschäftsgelegenheit abzuraten. Auch bei einem solchen Fall tendiert dieses Geschäftsmodell mehr einem illegalen als legalen Prozess.
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  6. Es werden keine realen Produkte mit einem ernst zunehmenden Mehrwert angeboten und vertrieben. Wenn Sie mit einer „Geschäftsgelegenheit“ in Kontakt kommen, die lediglich Geld einnimmt um Geld auszuzahlen (sogenannte Schenk- oder Herzkreise), oder Waren ohne realen Mehrwert vertreiben (ein gutes Beispiel für wertlose Waren ist der Verkauf von Computersoftware deren Funktion lediglich darin besteht, den Verkauf eben dieser Software zu schulen), handelt es sich um kein Unternehmen im Sinne des Network Marketing. Vielmehr handelt es sich in der Regel um betrügerische Machenschaften.

Die hier beschriebenen Merkmale kennzeichnen Unternehmen, die in Deutschland im Graubereich der Rechtsprechung – wenn nicht sogar illegal – operieren und sind von seriösen Network Marketing-Unternehmen unterscheiden.

Bitte sehen Sie zu dieser Thematik den nachstehenden § 16 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) ein. Auszug aus dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) § 16 Strafbare Werbung

(1) Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, durch unwahre Angaben irreführend wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wikipedia: Definition Network Marketing

BVNM: Network Marketing-Empfehlungsmarketing – Network Marketing Kritik, Checkliste: 8 Punkte Plan für das richtige Network Marketing-Unternehmen

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2 Gedanken über “Network Marketing ist legal & illegal

    1. Vielen Dank für die Anfrage, Björn!
      Es ist immer gut genau hinzuschauen, wenn man sich für Network Marketing und die damit verbundenen Unternehmen informiert.
      Daher empfehlen wir sich auf dieser Seite weiter einzulesen, um sich selber ein Urteil zu bilden.

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