„Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen und Soloselbständige“
Die Bundesregierung hat „Corona-Soforthilfe für Kleinunternehmen und Soloselbständige“ verabschiedet. Ab heute, Freitag, 27.03.2020 sind die Antragsformulare online freigeschaltet. Gefördert werden nicht nur gewerbliche und gemeinnützige Unternehmen sondern auch Kleinstunternehmer. Es gibt gewisse Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen. Die Voraussetzungen sowie die Höhe der Geldbeträge variieren von Bundesland zu Bundesland.
Je nach Bundesland werden zwischen 5.000 und 15.000 Euro als Einmalzahlung und als nicht rückzahlbaren Zuschuss auf Antrag ausbezahlt. Die Zuschusshöhe ist gestaffelt, je nach der Anzahl der Mitarbeiter. Los geht es bei 0 Angestellten. Die Einmalzahlung muss gem. dem jetzigen Hinweisen in der Steuererklärung als Einnahme verbucht werden.
Die Förderungen sind Ländersache. Es gibt keine bundesweiten Antragsstellen. Bitte rufen Sie auf den Internetseiten des Wirtschaftsministeriums Ihres Bundeslandes das Antragsformular ab. Von der IBB Berlin liegen uns Tipps zur Vorbereitung auf den Antrag bereit. Unsere Mitglieder können diese bei uns abrufen. Unter Angabe der Mitgliedsnummer, Vor- und Familienname.
Der Antrag kann nach heutiger Kenntnis nur innerhalb einer sehr kurzen Frist zwischen Freitag dem 27.03.2020 und Dienstag dem 30.04.2020 gestellt werden. Die Überlastung der Server ist natürlich sehr groß, daher wird es vielleicht eine Fristverlängerung geben. Solange Mittel zur Verfügung stehen, wird es bestimmt auch die Möglichkeit einer Antragsstellung über diesen Termin hinaus geben. Doch werden die Mittel für alle reichen? Wir können zur jetzigen Situation nur schauen und abwarten.
„Corona Zuschuss“ auf einen Blick
- gestaffelte Zuschüsse bis zu 15.000 EUR
- für Soloselbständige, Freiberufler und Kleinstunternehmen mit max. 10 Mitarbeitern
- ausschließlich digitale Anträge
Hier finden Sie aktualisierte Hinweise auf der Webseite der IBB Berlin.
Übersicht der Soforthilfemaßnahmen der einzelnen Bundesländer
Nachfolgend haben wir, soweit schon möglich, eine Aufstellung zu den Soforthilfemaßnahmen der einzelnen Bundesländer mit den entsprechenden Links zu den entsprechenden Informationsseiten der Ministerien bereitgestellt.. Auf den jeweiligen Seiten können Informationen zum Antrags- und Bewilligungsverfahren eingesehen und gleich online beantragt, sowie notwendige Formulare heruntergeladen werden.
- Baden-Württemberg: ab 9.000 Euro je nach Unternehmensgröße – Informationen hier
- Bayern: ab 5.000 Euro je nach Unternehmensgröße – Informationen hier
- Brandenburg: ab 9.000 Euro je nach Unternehmensgröße – Informationen hier
- Bremen: für Solo-Selbstständige und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten bis zu 5.000 Euro (in Ausnahmen bis zu 20.000 Euro) – Informationen hier
- Hamburg: für Solo-Selbstständige und Unternehmen von 2.500 – 25.000 Euro je nach Unternehmensgröße – Informationen hier
- Mecklenburg-Vorpommern: für Solo-Selbstständige und Unternehmen ab 9.000 je nach Unternehmensgröße – Informationen hier
- Niedersachsen: Kleinunternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten können je nach Unternehmensgröße bis zu 20.000 Euro beantragen – Informationen hier
- Nordrhein-Westfalen: für Solo-Selbstständige und Unternehmer ab 9.000 Euro je nach Unternehmensgröße – Informationen hier
- Saarland: ab 3.000 Euro je nach Unternehmensgröße – Informationen hier
- Sachsen: zinslose Darlehen ab 5.000 – 50.000 Euro für Solo-Selbstständige und Unternehmen – Informationen hier
- Thüringen: ab 5.000 Euro je nach Unternehmensgröße – Informationen hier
Haftungsausschluss: Diese Angaben sind ohne Gewähr. Wir übernehmen keine Haftung für falsche oder unvollständige Hinweise oder Links. Informieren Sie sich immer auch bei den jeweiligen Ministerien der zuständigen Bundesländer.