Die Verschuldung der deutschen Haushalte nimmt weiterhin zu

Network Marketing kann eine große Hilfe sein.

Obwohl die Wirtschaft in Deutschland noch wächst und die Arbeitslosenzahlen sinken sollen, nimmt die Zahl der überschuldeten Privatpersonen bundesweit weiter zu, wie eine Studie zeigt.

Die Überschuldung von Privatpersonen in Deutschland ist seit 2014 zum vierten Mal in Folge gestiegen und für das aktuelle Jahr wird es nicht anders sein, warum auch? Die große Wirtschaftsauskunftei errechnete anhand ihrer Daten, dass mehr als 6,9 Millionen Bürger über 18 Jahren überschuldet sind, also dauerhaft weniger Geld einnehmen, als sie ausgeben. Dies sind etwa 65.000 Verbraucher mehr als noch im Jahr davor.

Die Wirtschaftsauskunftei Creditreform rechnet für die Zukunft weiterhin mit steigenden Überschuldungszahlen auch dann, wenn es bei den positiven konjunkturellen Rahmenbedingungen bleiben sollte. So schreiben es die Autoren der Auswertung.

6,9 Millionen Bürger in Deutschland, aus allen sozialen Schichten, kämpfen mit Schulden.

Wege aus den Schulden durch Restschuldbefreiung.

Eine Restschuldbefreiung muss verdient werden: Erwerbstätigkeit während des Regelinsolvenzverfahrens

Ein Insolvenzverfahren ist nicht nur für den Schuldner eine einschneidende Angelegenheit. Auch für die Gläubiger bedeutet die Insolvenz in aller Regel, dass sie auf einen großen Teil ihrer Forderungen verzichten müssen. Zu Recht dürfen die Gläubiger erwarten, dass der Schuldner sich aktiv bemüht, vor einer Schuldbefreiung seinen Verpflichtungen so weit wie möglich nachzukommen und dafür auch zu arbeiten. Dies geschieht aber auch im eigenen Interesse.

Freigabe der Selbstständigkeit während des Insolvenzverfahrens

Eine Insolvenz ist keineswegs das Ende der beruflichen Selbstständigkeit. Das Gesetz erlaubt sie sogar ausdrücklich. Während des Regelinsolvenzverfahrens besteht das Unternehmen zunächst weiter. Der Insolvenzverwalter entscheidet, ob der Betrieb aufgelöst oder fortgeführt wird. Entscheidungsgrundlage ist, was für die Gläubiger wahrscheinlich zu einem besseren Ergebnis führen wird. Deckt eine Versteigerung der Geschäftsausstattung einen Großteil der Schulden, wird der Insolvenzverwalter voraussichtlich diesen sicheren Weg beschreiten. Ist aber das vorhandene Kapital gering und besteht gleichzeitig eine Chance auf erfolgreiche Sanierung, kann diese unter der Aufsicht des Insolvenzverwalters versucht werden. Das sogenannte Aufsichtsmodell ist aber nicht der Normalfall, denn es bedeutet hohen Abstimmungsaufwand und viel Arbeit für den Insolvenzverwalter. Häufig erteilt er deshalb eine Freigabe der selbstständigen Tätigkeit. Die Konsequenz ist, dass der Insolvenzschuldner seinen Betrieb relativ frei weiterführen kann.

Pfändung bei selbstständiger Tätigkeit

Der kostenlose Insolvenz-Ratgeber von www.finkonzept.com weist dazu allerdings auf eine wichtige Einschränkung hin: Der Selbstständige muss seinen Gläubigern mindestens ebenso viel Geld überweisen, wie er es als Arbeitnehmer getan hätte. Dazu ein Rechenbeispiel: Die Pfändungsfreigrenze ist in der Zivilprozessordnung geregelt und wird alle zwei Jahre angepasst. Ohne weitere unterhaltspflichtige Personen liegt sie bei 1.139,99 Euro (Stand 2019). Ein Arbeitnehmer, der 1.600 Euro netto verdient, muss 326,34 Euro an den Insolvenzverwalter abführen. Im Vergleich hierzu ein Selbstständiger, der mit seinem Unternehmen nur 1.000 Euro im Monat verdient, also weniger als die Pfändungsfreigrenze: Hätte er als Angestellter aufgrund seiner Qualifikation 1.600 Euro verdienen können, muss er von seinem Gewinn genauso viel abgeben, wie es ein Arbeitnehmer getan hätte, das sind 326 Euro. Von 1.000 Euro verbleiben ihm also nur 674 Euro. Vor diesem Hintergrund sollte die Entscheidung, weiterhin selbstständig zu sein oder sich um eine Anstellung zu bemühen, gut überlegt werden.

Erwerbsobliegenheit in der Insolvenzordnung

Mit dem Ende des Insolvenzverfahrens ist die harte Zeit für den Insolvenzschuldner noch nicht vorbei. Es beginnt eine Abtretungsperiode, auch als Wohlverhaltensperiode bezeichnet, von regelmäßig sechs Jahren. In dieser Zeit muss pfändbares Einkommen an einen Treuhänder abgetreten werden. Die entscheidende Rechtsgrundlage für die Zeit ab der Beendigung des Regelinsolvenzverfahrens bis zum Ende der Abtretungsperiode ist § 295 der Insolvenzordnung (InsO). Er enthält die Bestimmung, auf der die oben erläuterte Berechnung zur Abtretung bei Selbstständigen beruht.

Schuldenfreiheit als Motivation

Zugegeben, die Aussicht, einen Großteil des Einkommens oberhalb der Pfändungsfreigrenze abtreten zu müssen, ist nicht sonderlich motivierend. Neben der moralischen Verpflichtung, die Verluste der Gläubiger möglichst gering zu halten, mögen aber zwei Argumente überzeugen:

Erstens ist nicht jedes Einkommen oberhalb der Freigrenze für den Treuhänder. Im obigen Beispiel liegt das Einkommen 460 Euro höher, aber nur 326 Euro werden gepfändet.

Zweitens belohnt das Insolvenzrecht den „redlichen Schuldner“ (§ 1 InsO). Eine Restschuldbefreiung winkt nur demjenigen, der sich während des Verfahrens und in der Abtretungszeit untadelig verhalten hat. Die Erfüllung der Erwerbsobliegenheit ist dazu ein entscheidender Baustein.

Einfache Regeln für die Zukunft

  1. Niemals mehr Geld ausgeben als Einnahmen vorhanden sind.
  2. Keine Konsumkredite aufnehmen, auch wenn die Zinsen günstig erscheinen.
  3. Laufende Kosten immer aktuell im Überblick behalten und kurzfristige auf Veränderungen reagieren.
  4. Immer wieder über weitere Einkommensquellen nachdenken.

Unsere Empfehlung

Wie könnte es anders sein als Bundesverband Network Marketing. Wir Empfehlen jedem der Geld zum Leben braucht, sich mit den Chancen von Network Marketing intensiver zu beschäftigen. Sicher ist es nicht für jeden geeignet eine neben- oder hauptberufliche Selbstständigkeit darüber aufzubauen, doch jeder hat die Chance sich diese außergewöhnliche und modere „Vertriebsform“ von Produkten und Dienstleistungen genauer anzuschauen und nicht dem allgemeinen Marktgeschrei, Meinungen und Kritik von gescheiterten Existenzen zu folgen. Doch ohne Aus- und Weiterbildung wird es nie und nirgendwo im Leben wirklich vorangehen.

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